Betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) mit Übernahme der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung entsprechend
Vorgaben nach DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2)
Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen)
Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
Reisemedizinische Untersuchungen, Beratungen und Impfungen
Mitwirkung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Beratung zur Ergonomie am Arbeitsplatz
Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen und Teilnahme an den Arbeitssicherheitsausschuss-Sitzungen (ASA)
Organisation von Gesundheitsschutz und Sicherheit: Beratung bei der Auswahl und Anwendung von Arbeitsverfahren, –mitteln, –stoffen und persönlicher
Schutzausrüstung
Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe
Beratung zur Wiedereingliederung von Beschäftigten in den Arbeitsprozess (BEM = Betriebliches Eingliederungsmanagement)